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I.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für firmeninterne Seminare/Coachings für Einzelpersonen und Gruppen

1. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von pesserer - partner als Auftragnehmerin schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Preise, Steuern und Gebühren
2.1
Alle Preise verstehen sich laut Angaben von pesserer – partner ohne Umsatzsteuer. Die Preisliste erhalten unsere Kunden auf Anfrage. Die genannten Preise verstehen sich für den Fall, dass die Beratungs- und Trainingsmaßnahmen am Geschäftssitz bzw. an der Geschäftsstelle des Auftraggebers erbracht werden.
2.2
Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber je nach Vereinbarung gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, wenn so vereinbart.
2.3
Bei Beratungs- und Trainingsmaßnahmen für Unternehmen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und für jede Einheit gesondert Teilrechnung zu legen. Langfristige Gesamtkonzepte und Betreuungsmaßnahmen werden als Gesamtheit berechnet und sind mit 30% zu akontieren, der Rest wird auf die Anzahl der vereinbarten Trainingstage aufgeteilt und pro rata nach Abhaltung der jeweiligen Seminartage in Rechnung gestellt.
2.4
Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserhalt netto Kassa fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
2.5
Aus Vorgesprächen entstandene notwendige Konzeptentwicklungen werden gesondert ausgewiesen und detailliert nach jeweiliger Einzelvereinbarung verrechnet.
2.6
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Beratungs- und Trainingsmaßnahmen bzw. für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 12% und Mahngebühren verrechnet. Bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer bei Nichteinhaltung zweier Raten berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die noch offenen Forderungen entsprechend fällig zu stellen.
2.7
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

3. Auftrag
3.1
Inhaltliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer stellt das vom Auftraggeber freigegebene Konzept dar. Inhaltliche oder zeitliche Veränderungen der Dienstleistung bedürfen des beiderseitigen Einverständnisses.
3.2
pesserer – partner behält sich vor, aus zwingenden Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, kurzfristiger Ausfall wegen Krankheit etc., vereinbarte Beratungs- und Trainingsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu verschieben, abzusagen oder zu unterbrechen. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird - soweit der Schaden nicht durch pesserer -partner oder eine Person, für die pesserer -partner als Firma einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde - ausgeschlossen.
3.3
Sollte sich im Zuge der Erbringung der Beratungs- und Trainingsmaßnahmen herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

4. Stornierungen
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 10%, bei Stornierungen kürzer als 30 Tage vor dem geplanten Seminarstart in der Höhe von 35% zu verlangen.

5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung (über Dritte) von MitarbeiterInnen des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Beratungs- und Trainingsmaßnahmen gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.

7. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine MitarbeiterInnen die Bestimmungen des § 20 Datenschutzgesetz einzuhalten.

8. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird davon der übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

9. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für Vereinbarungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.


II.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentlich ausgeschriebene Seminare /Coachings für Einzelpersonen und Gruppen

Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen ersuchen iwir Sie, sich bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn schriftlich anzumelden.

Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn netto Kassa fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr zeitgerecht mit dem Zahlschein, den Sie mit der Rechnung erhalten. Bei Veranstaltungen mit Barinkasso ist die Teilnahmegebühr am Beginn der Veranstaltung netto Kassa bar zu bezahlen

Stornierungen
Im Fall einer Verhinderung bitten wir Sie um schriftliche Stornierung bis 10 Tage vor Seminarbeginn. Bei Abmeldung nach dieser Frist, aber vor Seminarbeginn, verrechnen wir eine Stornogebühr von 25%. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Seminars durch den/die TeilnehmerIn wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr. Fallweise (besonders bei Hotelbuchungen) gelten erweiterte Stornofristen, diese werden in der Seminarausschreibung deutlich gekennzeichnet bekannt gegeben.

Trainerwechsel
Aus zwingenden Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, kurzfristiger Ausfall wegen Krankheit etc., behalten wir uns vor, vereinbarte Seminare ersatzweise mit ErsatztrainerInnen aus unserem Kooperationspool weiter zu führen.

Seminarabsagen
Wir behalten uns vor, angekündigte Seminare aus zwingenden Gründen zu verschieben oder zu unterbrechen. Im Fall einer Absage wird eine bereits einbezahlte Teilnahmegebühr zur Gänzerückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird - soweit der Schaden nicht durch pesserer - partner oder eine Person, für die wir als Firma einzustehen haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde - ausgeschlossen.

Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird davon der übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem meiner Seminare gilt - soweit dies gesetzlich zulässig ist - die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.

Druckfehler
Ich behalte mir das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.


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